Wettbewerbs- und Kartellrecht
Das Wettbewerbsrecht betrifft alle Branchen und Unternehmen. Abmahnungen, unlautere Werbung oder Unterlassungserklärung sind Worte, die kein Unternehmer gerne hört. Gleichzeitig erlauben diese Instrumente Unternehmen, ihre Marktposition zu schützen.
Wir sorgen dafür, dass das Wettbewerbsrecht Ihr unternehmerisches Handeln unterstützt: Wir weisen Ihre Wettbewerber in die Schranken und eröffnen Ihnen und Ihrem Unternehmen Möglichkeiten rechtssicherer Marketingkonzepte.
Auch das Kartellrecht bietet Unternehmen einerseits Schutz vor Konkurrenten mit marktbeherrschender Stellung und schränkt andererseits Unternehmensentwicklungen ein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Strategien rechtssicher umzusetzen und Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu halten.
Aus Grenzen Möglichkeiten machen:
- Nachahmungsschutz und Schutz vor Leistungsübernahme
- Schutz vor irreführender und vergleichender Werbung
- Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Streitfällen
- Einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung wettbewerblicher Rechtspositionen
- Schutzschriften gegen unberechtigte Inanspruchnahme durch Wettbewerber
- Einkaufskooperationen, Vertriebskooperationen
- Vertriebskartellrecht, Vertriebsbindungsverträge
- Konzeption selektiver Vertriebssysteme
- Steuerung des Internetvertriebs, Preiswettbewerb im Internet
- Forschungs- und Entwicklungskooperationen
- Mittelstandskartelle und sonstige Kooperationen
- Abwehr der Ausnutzung von Marktmacht, Liefersperren
- Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
- Vertretung vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission