Außenwirtschaftsrecht, Exportkontrolle & Embargos
Der deutsche Mittelstand ist stark exportorientiert. Wir sichern Ihre internationalen Kunden- und Lieferantenbeziehungen rechtlich ab. Wir begleiten Sie bei der Einrichtung der internen Compliancestrukturen und helfen Ihnen bei der Einhaltung der regulatorischen Vorgaben und der vertraglichen Umsetzung Ihrer Exportvorhaben.
Passgenaue rechtliche Beratung - grenzenlos sicher!
Exportkontrollrecht
- Einrichtung von Compliancesystemen („ICPs“)
- Auditierung / Überprüfung bestehender ICPs
- Überprüfung von Exportvorhaben
- Klassifizierung von Exportgütern
- Unterstützung bei Genehmigungsverfahren (BAFA) etc.
Embargos und Sanktionen
- Beratung in Bezug auf Embargoregelungen (z.B. Russland-Embargo)
- Klassifizierung von Exportgütern
- Prüfung von Lieferverboten, Bereitstellungsverboten
Rechtliche Begleitung von Außenwirtschaftsprüfungen
Recht der Investitionskontrolle
- Klärung möglicher Antragspflichten bei Unternehmensveräußerung
- Vertretung im investitionskontrollrechtlichen Prüfverfahren gegenüber BMWK
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), EU-Verordnung Konfliktmineralien (CRM-Act)
Gestaltung und Verhandlung von grenzüberschreitenden Verträgen
- Z.B. Kauf- und Dienstleistungsverträge, Vertragshändlerverträge
Finanzierung von Auslandsgeschäften und Zahlungssicherung (Akkreditive etc.)
Vertretung von Unternehmen und Mitarbeitern
- In Straf- und Bußgeldverfahren
- Vor Behörden sowie Verwaltungsgerichten
Schulungen und Seminare