
Sprachen
Deutsch, Englisch, FranzösischKompetenzfelder & Arbeitsgebiete
Öffentliches Baurecht/ Erschließung/ Städtebau/ Denkmalschutz, Anlagengenehmigung/ Immissionsschutzrecht/ Abfallrecht/ Umwelt- und Fachplanungsrecht, Energie und Infrastruktur, Vergaberecht/ Public Private Partnership, Subventions- und Beihilfenrecht, Kommunalrecht/ Kommunalabgabenrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Europa- und Völkerrecht
Frau Dr. Renke verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten im gesamten Wirtschaftsverwaltungsrecht. Als Spezialistin für das öffentliche Baurecht berät sie Investoren und Kommunen im Bauplanungsrecht inklusive der vorhabenbezogenen Bebauungsplanung. Im Bauordnungsrecht ist sie praxiserfahren in allen Fragen rund um die Genehmigung von Bauvorhaben einschließlich des Nachbarrechtsschutzes.
Sie begleitet zudem die Realisierung von Industrie- und Energieanlagen (z.B. Papierfabrik, HKW, BHKW), letztere häufig auch als Energiecontracting für Industrie oder Kommunen. Industrie- oder Gewerbeunternehmen berät sie zudem im Abfall- und Immissionsschutzrecht im Umgang mit Behörden und Anwohnern sowie bei der Gestaltung von Ver- und Entsorgungsverträgen (z.B. (Ersatz-)Brennstofflieferverträge, Entsorgungsverträge betr. Kraftwerksrückstände, kommunale oder gewerbliche Abfälle).
Ferner unterstützt Frau Dr. Renke sowohl Vorhabenträger bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten mittels Planfeststellung nebst Öffentlichkeitsbeteiligung als auch Kommunen und Anlieger bei der Durchsetzung ihrer Rechtspositionen gegenüber geplanten Projekten.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Gestaltung und Umsetzung von ÖPP-Projekten sowie die Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie Konzessionen durch die öffentliche Hand und die Beratung zu allen Fragen des Subventions- und Beihilferechts.
Sie vertritt Mandanten beim Kontakt mit Behörden und vor Gericht (inkl. Normenkontroll- sowie Nachprüfungsverfahren). Frau Dr. Renke ist Lehrbeauftragte an der Universität Heidelberg und führt regelmäßig Schulungen im Vergaberecht durch.