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Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Ermittlungsverfahren in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen haben in den letzten Jahren stark zugenommen, hiermit einhergehend wurden die Abteilungen für Wirtschaftsstrafsachen bei den Staatsanwaltschaften und die Steuerfahndungsbehörden personell und logistisch besser ausgerüstet.

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Steuer- und Wirtschaftstrafsachen werden nicht nur die unmittelbar betroffenen Personen empfindlich berührt. Da diese häufig Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte von Unternehmen sind, deren strafrechtliche Verantwortlichkeit in den letzten Jahren stark ausgeweitet wurde, gilt es auch, die Interessen des Unternehmens zu wahren. Regelmäßig erfolgen zu Beginn eines Ermittlungsverfahren umfangreiche Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen, die unmittelbar die Belange des Unternehmens berühren.

Die sachgerechte Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren folgt häufig anderen Regeln als die Verteidigung in anderen Strafverfahren. Neben ausgeprägter Kenntnis des materiellen Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts, das zu einem großen Teil in strafrechtlichen Nebengesetzen verankert ist, ist insbesondere eine langjährige Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden unumgänglich.
Über beide Voraussetzungen verfügen die in diesem Bereich tätigen Anwälte von MELCHERS in besonderem Maße.

Bei drohenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertreten und beraten wir unsere Mandanten präventiv mit dem Ziel, das Strafverfahren von vornherein abzuwenden, namentlich durch die Vertretung und Betreuung im Rahmen von Selbstanzeigeverfahren.

Bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren bemühen wir uns, bei laufenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen so schnell wie möglich vor Ort zu sein, um unseren Mandanten bereits in diesem Stadium des Ermittlungsverfahrens zur Seite zu stehen und die Ermittlungsbehörden bei der Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren. Ziel unserer Tätigkeit im Ermittlungsverfahren ist es, einen Verfahrensabschluss ohne Anklageerhebung und damit verbundener öffentlicher Hauptverhandlung zu erreichen. Ein öffentliches Strafverfahren ist gerade bei Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen, häufig aber auch bei Privatpersonen mit einer Medienberichterstattung verbunden, die wir, soweit möglich, im Interesse unserer Mandanten vermeiden wollen. Wenn eine Anklageerhebung unvermeidbar ist, vertreten wir unsere Mandanten aber selbstverständlich auch in Hauptverhandlungen und in Rechtsmittelverfahren.

  • Beratung und Vertretung bei steuerstrafrechtlichen Selbstanzeigeverfahren
  • Betreuung bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen
  • Vertretung bei der Rückgabe zu Unrecht beschlagnahmter Unterlagen
  • Vertretung in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Vertretung bei Insolvenzstraftaten
  • Vertretung bei Betrugs- und Untreuevorwürfen
  • Vertretung bei Börsenstraftaten bzw. beim Vorwurf des Insiderhandels
  • Vertretung bei Bilanzstraftaten
  • Vertretung beim Vorwurf des Subventionsbetruges
  • Vertretung beim Vorwurf von Umweltstraftaten
  • Vertretung beim Vorwurf markenrechtlicher Delikte und bei anderen Delikten