Vertragsrecht: Texte und Lieder, die man sich schenken kann
Wer Computerspiele, Musik-CDs oder Bücher im Laden kauft, kann diese beliebig weiter verkaufen oder verschenken. Die Rechtsprechung hat Lizenzbedingungen, die der Hersteller direkt mit dem Käufer abzuschließen versuchte und in denen der Weiterverkauf von beispielsweise Computerspielen durch entsprechende Einschränkungen der Nutzungsrechte untersagt wurde, immer wieder für unwirksam erklärt. Damit wurde die Mobilität von Computerspielen, Musik-CDs und sonstigen Software-Programmen, die im Laden erworben wurden, gewährleistet.
Online-Kauf
Erfolgt der Kauf von Büchern, Computerspielen oder Musiktiteln nicht im Laden, sondern online, hat sich dort teilweise die Praxis herausgebildet, den Erwerb von eBooks, Computerprogrammen oder Musik-titeln an feste Benutzerkonten zu binden und damit zu erreichen, dass der Erwerber sein eBook, sein Computerspiel oder erworbene Musiktitel nicht weiter veräußern oder verschenken kann. Durch diese Praxis kommt es zu einer deutlich unterschiedlichen Behandlung von Büchern, Computerspielen oder Musik-titeln, je nach dem, ob diese im Laden -erworben wurden, oder online.
Bewertung durch den BGH
In einem Urteil vom 18.02.2010 (AZ.: I ZR 178/08) hat der Bundesgerichtshof nunmehr diese Praxis der Hersteller gebilligt. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentrale hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass dieses Vertriebsmodell die Verbraucher unangemessen benachteilige. Der Bundesgerichtshof ist dem nicht gefolgt. In der fehlenden Weitergabemöglichkeit, die dieses Lizenz-modell für den Erwerber mit sich bringt, sieht der Bundesgerichtshof keine unangemessene Benachteiligung.
Fazit: Werden eBooks, Computerspiele, oder Musiktitel online erworben, sollte anhand der Benutzungsbedingungen genau geprüft werden, ob das Lizenzmodell eine Weitergabe der erworbenen Dateien ermöglicht. Da dieses Lizenzmodell von den Herstellern als wirksames Mittel gegen Raubkopien angesehen wird, ist davon auszugehen, dass es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine stark ansteigende Verbreitung finden wird. <<
Dr. Arndt Riechers
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