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Vergaberecht

Seit jeher vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge an die private Wirtschaft in Milliardenhöhe. Mit zunehmender rechtlicher Regulierung des Vergabeverfahrens und der damit einhergehenden Verbesserung des Bieterrechtsschutzes wächst das Konfliktpotenzial zwischen Bietern und Auftraggeber. Erschwert wird die Handhabung vergaberechtlicher Normen nicht nur durch deren stete Fortentwicklung, sondern auch durch die strikte, wettbewerbsorientierte Rechtsprechung des EuGH.

Primäres Ziel eines jeden Bieters ist es, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten. Hierbei unterstützen wir private Unternehmen vielfältig, indem wir das Angebot ausschreibungskonform optimieren helfen, Bietergemeinschaften vertraglich gestalten und Vertragsverhandlung mit den Auftraggebern führen oder begleiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung in Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen sowohl bei Vergaben der Kommunen, der Länder als auch des Bundes.

Erfahrung haben wir aber auch in der Unterstützung öffentlicher Auftraggeber bei der rechtssicheren Durchführung von Ausschreibungen, insbesondere im Rahmen von komplexen PPP-Projekten. Unser Beratungsfeld reicht von der Konzeption und Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen, Klärung von aktuellen Einzelfragen, der Beratung in Verhandlungsverfahren und wettbewerblichem Dialog, der Dokumentation des Verfahrens bis hin zur Vertragsgestaltung von Grundstückskaufvertrag, Erbbaupachtvertrag, Planungs- und Bauvertrag, Betriebsführungsvertrag, Leasing-/Mietvertrag sowie Gesellschaftsvertrag einer evtl. zu gründenden Projektgesellschaft. Aber auch die Vertretung von öffentlichen Auftraggebern in Nachprüfungsverfahren gehört ebenfalls zu unserer Tätigkeit im Vergaberecht wie die vorgelagerte Abwehr von Verfahrensrügen. 

Wir gewährleisten durch die regelmäßige Erstellung von Gutachten zu aktuellen Rechtsproblemen sowie durch das Veranstalten von Seminaren zu den neuesten Rechtsentwicklungen auf diesem Gebiet Beratung auf dem aktuellen Stand des Rechts.