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Öffentliches Recht

Unsere Beratungsleistung im Öffentlichen Recht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Gebiete, in denen wirtschaftliches Handeln staatlich reguliert wird. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um wirtschaftliche oder unternehmenspolitische Ziele unserer Mandanten mit den vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen, beraten aber auch die öffentliche Hand insbesondere in Fragen der Privatisierung ebenso wie in den Spezialgebieten des Staatshaftungs- und Verfassungsrechts sowie im Europa- und Völkerrecht bei transnationalen Projekten.

Expertise können wir nicht nur in den klassischen Rechtsgebieten des Umwelt- und Technikrechts, des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie des Wirtschafts-verwaltungsrechts aufweisen, sondern auch im Bereich des Energiewirtschafts-, Beihilfe- und Subventions-, Vergabe- und Chemikalienrechts. Wir vertreten Unternehmen und öffentliche Auftraggeber aus Bund, Ländern und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Organen.

Unsere in diesem Bereich tätigen Anwälte gestalten und begleiten insbesondere komplexe Projekte wie die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie- und großflächigen Einzelhandelsbetrieben bzw. Outlet-Zentren einschließlich der Revitalisierung und Erschließung von Brach- und Altlastenflächen. Das erfolgreiche Nutzbarmachen großer innerstädtischer Grundstücksflächen hat ebenso wie die Projektentwicklung auf der „Grünen Wiese“ zur Voraussetzung, dass zahlreiche öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei nicht nur die Klärung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld der Planung, sondern auch die Interessenwahrnehmung der Projektentwickler und Investoren gegenüber den Behörden von der ersten Kontaktaufnahme an bis hin zur Beendigung der notwendigen baubehördlichen oder auch immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren. Hierzu zählt selbstverständlich auch, mit den Behörden sowie mit evtl. dem Vorhaben gegenüber negativ eingestellten Angrenzern Gespräche und Verhandlungen zu führen, um einen möglichst ungestörten Projektablauf zu verwirklichen. Ziel hierbei ist es, die Rechtspositionen der Projektentwickler optimal zu vertreten und den Vorhabenträgern bei der Durchsetzung ihrer Interessen im Rahmen komplexer Genehmigungsverfahren argumentativ zur Seite zu stehen. Dies umfasst aber auch die Abwehr oder Minimierung von Gegenforderungen aufgrund Immissionsschutz, Altlasten oder Baulasten.

Unsere Beratung im Öffentlichen Recht umfasst folgende Arbeitsgebiete:

 

  • Nationales und Europäisches Umwelt- und Technikrecht einschließlich Immissionsschutz, Wasserrecht, Altlasten und Chemikalienrecht
  • Energiewirtschaftsrecht einschließlich Emissionshandel
  • Abfallwirtschaftsrecht einschließlich Selbstentsorgung
  • Privatisierung staatlicher/kommunaler Unternehmen einschl. due diligence
  • Bau- und Fachplanungsrecht
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Subventionsrecht
  • Gewerberecht
  • Heimrecht
  • Kommunalrecht, Kommunalabgaben
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Europäisches Verwaltungsrecht
  • Ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht
  • Spielbankenabgaben- und Konzessionsrecht
  • Öffentlicher Personennahverkehr/
  • Schienenpersonennahverkehr/ Straßenrecht