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Insolvenzrecht

Die Praxis zeigt, dass zur wirtschaftsrechtlichen Beratung bei Berührungspunkten mit insolvenzgefährdeten Unternehmen vor allem auch eine insolvenzrechtliche Beratung dazugehört. Aber auch in guten Zeiten sollte bereits an die Auswirkungen einer eventuellen Insolvenz von Geschäftspartnern gedacht werden. Bei Auseinandersetzungen und Verträgen mit Insolvenzverwaltern gelten oftmals zusätzliche oder andere Regelungen. Risiken hieraus lassen sich oftmals bereits im Vorfeld vermeiden.

Unsere im Bereich Insolvenzrecht tätigen Berufsträger sind selbst als Insolvenzverwalter tätig und verfügen über einschlägige Erfahrungen.  

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in allen insolvenzrechtlichen Konstellationen. Wir beraten sie in der wirtschaftlichen Krisensituationen ihres Unternehmens und zur Vorbereitung und während eines Insolvenzverfahrens. Wir entwickeln aber auch Liquidations- und Sanierungskonzepte zur Abwendung von Insolvenzverfahren.

Wir beraten die Geschäftsleitung und die Gesellschafter im Vorfeld des Insolvenzantrags zur Vermeidung und Erledigung von persönlichen Haftungsrisiken aus der Insolvenz. Beraten werden insbesondere aber auch Vertragspartner, Gläubiger und sonstige Beteiligte bei Auseinandersetzungen und Verhandlungen sowie Vertragsabschlüssen mit dem Insolvenzverwalter, Banken und anderen Gläubigern. Schließlich vertreten und beraten wir Mandanten bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren, bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen und bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter.

  • Insolvenzverwaltung
  • Insolvenznahe Beratung
  • Entwicklung und Begleitung von Sanierungskonzepten
  • Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzplanverfahren
  • Außergerichtliche Liquidation
  • Beratung von Gläubigern, Geschäftsleitungen und Gesellschaftern