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MELCHERS LAW Ausgabe 32 Juli/August 2012

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

das deutsche Recht ist ein Standortnachteil – diese von vielen Unternehmern empfundene Benachteiligung folgt unter anderem aus den hohen Anforderungen des deutschen Rechts an Allgemeine Geschäftsbedingungen in b2b-Verträgen. Deutsche Unternehmen können danach in ihren AGB insbesondere keine interessengerechten Haftungs- oder Vertragsstrafenklauseln aufnehmen. Manche „flüchten“ daher in die kostenintensive Anwendung ausländischen Rechts. Bald könnte dies nicht mehr erforderlich sein, da b2b-Verträge nur noch eingeschränkt den AGB-rechtlichen Vorschriften unterworfen sein sollen. Bis zu dieser deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen unternehmerischen Handelns in Deutschland gelten die hohen Anforderungen uneingeschränkt weiter – Teilaspekte stellen wir Ihnen auch in dieser Ausgabe von Melchers Law vor. Wir wünschen eine spannende Lektüre.

Ihr Dr. Dennis Voigt
d.voigt@melchers-law.com