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MELCHERS LAW Ausgabe 20_Juli/August2010

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

 

 

 

vor Ihnen liegt die 20. Ausgabe unserer MELCHERS LAW. Ein Anlass, sich zu erinnern: Zunächst informierten wir Sie über viele Jahre hinweg mit unseren Infobriefen über praxisrelevante Neuigkeiten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung. Diese Aufgabe hat dann vor 3 Jahren unsere MELCHERS LAW mit neuem Erscheinungsbild übernommen. Für uns ist es stets ein wichtiges Anliegen in der Kommunikation mit Ihnen, Sie aktiv über praxisrelevante Veränderungen im Bereich des Rechts informiert zu halten.

 

Übrigens: Kommunikation ist davon geprägt, dass jeder seine Wünsche nicht nur für sich behält, sondern äußert. Kontaktieren Sie uns deshalb und teilen uns Ihre eventuellen Verbesserungsvorschläge oder für Sie interessante Themen mit; wir sind gerne bereit, unser Informationsmedium Ihren Wünschen und Bedürfnissen anzupassen.

 

Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der MELCHERS LAW
u. a. über die Abkehr der Gerichtsorganisation von dem strengen Grundsatz „Die Gerichtssprache ist deutsch“ und über die neueste Entscheidung des BGH zu den Voraus-setzungen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungsdelikten.

 

Viel Spaß bei der Lektüre und beste Grüße

 

Gerhard Boß

g.boss(at)melchers-law(dot)com

 

 


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