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MELCHERS LAW Ausgabe 14_Juli/August 2009

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

 

während eine neue Entscheidung des BGH zum GmbH-Recht Anlass zur Entwarnung bei Dienstleistungsabreden im Rahmen der Kapitalaufbringung gibt, wie Herr Dr. Masuch in der vorliegenden Ausgabe unserer MELCHERS LAW berichtet, ist eine Entwarnung vor den Folgen des zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Bauforderungssicherungsgesetzes, über das wir in Ausgabe 12 berichtet hatten, leider noch nicht möglich. Das Bundeskabinett hat zwar eine Entschärfung hinsichtlich der Verpflichtung zur Einrichtung baustellenbezogener Sonderkonten sowie eine Erhöhung der Berücksichtigung des Eigenleistungsanteils des Baugeldempfängers auf 100 % beschlossen. Hierbei handelt es sich aber erst um eine Vorlage, welche im Übrigen Baumaßnahmen von Verbraucher-Bauherren nicht umfasst. Es bleibt also bis auf Weiteres bei der persönlichen Haftung und strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Verantwortungsträger des Unternehmens.

 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in gewohn-ter Weise über unsere MELCHERS LAW informieren.

 

Herzlichst,

 

Ihre Ursula Bleimling 

u.bleimling(at)melchers-law(dot)com

 


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