Glücksspielrecht: Schleswig-Holstein zur Beendigung des Glücksspielstaatsvertrags entschlossen
Durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder, der zum 1.1.2008 in Kraft getreten ist, wurde das staatliche Monopol bei Sportwetten und Lotterien gefestigt. Daneben enthält der GlüStV weitgehende Werbebeschränkungen für die zugelassenen Glücksspielanbieter sowie ein Totalverbot für Online-Glücksspiele. Auf dem diesjährigen Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim wurde eine Zwischen-bilanz zum Glücksspielstaatsvertrag ge-zogen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im schleswig-holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, bekräftigte im Zuge der abschließenden Diskussion den Willen Schleswig-Holsteins, für bestimmte Glücksspiele ein neues Konzessionsmodell einzuführen.
Symposium Glücksspiel 2010
Auf dem jährlichen stattfindenden Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim kommen sowohl Experten aus den Bereichen des Glücksspielrechts und der Suchtprävention, als auch Vertreter der Glücksspielindustrie und der staatlichen Gesellschaften zusammen, um aktuelle glücksspielbezogene Themen und Trends zu diskutieren. Die Sozietät MELCHERS war durch ihre Rechtsanwälte Dr. Jörg Hofmann und Matthias Spitz vertreten. Das diesjährige Symposium am 11. und 12. März 2010 hatte thematisch eine „Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien und Sportwetten“ zum Inhalt. Dementsprechend war der erste Symposiums-Tag inhaltlich stark auf die Lotterien ausgerichtet, denen die Experten im Bereich der Suchtprävention in ihren Vorträgen ein nur geringes Suchtpotential attestierten und insofern teilweise eine Lockerung der Werbebeschränkungen des GlüStV anregten. Die Vertreter der Lotterien mussten demgegenüber finanzielle Einbußen auch in Folge der neuen Rechtslage einräumen.
Schleswig-Holstein will Glücksspielrecht ändern
MdL Hans-Jörn Arp, der zugleich Beauftragter für den Mittelstand der Landesregierung Schleswig-Holstein ist, stellte am zweiten Symposiums-Tag die Initiative der schleswig-holsteinischen Regierungskoalition zur Liberalisierung des deutschen Sport- und Wettenmarktes vor. Danach ist die Koalition im Sportwettenbereich zur Umsetzung eines Konzessionsmodells entschlossen, was Arp auch in der sich anschließenden Podiumsdiskussion gegen Kritik von Befürwortern des gegenwärtigen Monopols verteidigte. Falls rechtlich möglich, soll insofern eine Kontingentierung erfolgen. Vorzugswürdig ist nach Vorstellung Schleswig-Holsteins -eine Lösung mit zwei neuen Staatsverträgen, einem für Sportwetten und einem Staatsvertrag, der das Monopol im Bereich der Lotterien auf der Basis der Rechtslage von 2004 aufrechterhält, d.h. auch den Internet-Vertrieb zulässt. Arp meinte außerdem, dass das Online-Spiel zugelassen werden solle, „sonst haben die Spielbanken keinen Wert mehr“; im Hinblick auf Schleswig-Holstein sei außerdem eine Privatisierung der Spielbanken geplant. Arp verdeutlichte weiterhin, dass Schleswig-Holstein eine konsensuale Lösung mit den anderen Bundesländern anstrebe, sei aber notfalls auch zu einem Alleingang bereit. In Kürze soll dazu eine inter-ministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die Einzelheiten erarbeiten wird.
Fazit: Das Land Schleswig-Holstein hat durch seinen Vorstoß frischen Wind in die juristische Diskussion um den GlüStV gebracht. Es ist deshalb denkbar, dass die von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz federführend für die anderen Bundesländer jüngst begonnene Evaluierung des GlüStV, die eine neue staatsvertragliche Regelung des Glücksspielrechts nach 2011 zum Ziel hat, durch diese neueren Entwicklungen bereits überholt wird. Andere Landesregierungen könnten zudem durch die Ankündigung der Privatisierung der Spielbanken Schleswig--Holstein zusammen mit der Zulassung des
Online-Spiels unter Druck geraten, für ihre Spielbanken ebenfalls das Online-Spiel zuzulassen. <<
Matthias Spitz
m.spitz(at)melchers-law(dot)com


