Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von MELCHERS liegt in der Beratung und Vertretung unserer Mandanten in der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, der Abwicklung von Nachlässen einschließlich Testamentsvollstreckung sowie der Vertretung von Erben- und Pflichtteilsberechtigten in Nachlassstreitigkeiten.
Entsprechend der interdisziplinären Ausrichtung von MELCHERS gilt bei der Planung von Nachfolgeregelungen der steueroptimalen Gestaltung unser besonderes Augenmerk. Wir lassen dabei jedoch nicht unberücksichtigt, dass hierbei über die steuerrechtlichen Bezüge hinaus regelmäßig eine Vielzahl weiterer rechtlicher und tatsächlicher Fragen aufgeworfen werden, auf die eine interessengerechte Antwort gefunden werden muss.
Zu unserem Mandanten im Bereich Erbrecht und Unternehmensnachfolge gehören insbesondere Inhaber von Einzelunternehmen sowie Gesellschafter von Familienunternehmen, aber auch vermögende Privatpersonen. Unsere Beratung beschränkt sich allerings nicht auf die Planung der Nachfolge auf Erblasserseite, sondern umfasst auch die Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten beim Abschluss von erbrechtlichen Verträgen sowie bei Nachlassstreitigkeiten.
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen
- Notfallplanung, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
- Anpassung von Gesellschaftsverträgen auf Bedürfnisse der Nachfolgeplanung
- Gründung von Stiftungen, Zustiftungen
- Klärung und Gestaltung international-privatrechtlicher Nachfolgefragen
- Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten bei Nachlassstreitigkeiten
Dr. Rainer Sturies
Dr. Bernhard Winter
Dr. Andreas Masuch
Dr. Carsten Lutz
Martin Koller v. Delden
BERLIN
Wolfgang Weih
FRANKFURT
Gerhard Boss


