Alternative zu ÖPP-Projekten: Interkommunale Kooperation
In den letzten Jahren werden im Bereich des Vergaberechts vermehrt Fragen der Durchführung von Vorhaben im Wege von ÖPP (oder früher PPP)-Projekten diskutiert. Dabei stehen rechtliche, aber auch wirtschaftliche Fragen im Vordergrund. Es gibt bereits die ersten Fälle, in denen Gemeinden mit dem wirtschaftlichen Scheitern eines ÖPP-Projekts konfrontiert werden, sodass gerade in jünge-rer Zeit auch andere Formen die Realisierung kommunaler Projekte und Aufgaben diskutiert werden. Dazu gehört insbesondere die interkommunale Zusammenarbeit.
Problemstellungen und Fallbeispiel
So haben bspw. vier an Hamburg angrenzende Landkreise schon in den 90er-Jahren mit der Stadtreinigung Hamburg (eine Anstalt des öffentlichen Rechts) einen Vertrag über die Entsorgung ihrer Abfälle abgeschlossen. Die Stadtreinigung wollte die Abfälle zur Verbrennung in -ihrer neu zu errichtenden Müllerverbrennungsanlage beziehen. Die Vertragslaufzeit war auf 20 Jahre angelegt.
Es kam zu einem Vertragsverletzungsverfahren der europäischen Kommission, da die Kommission die Rechtsauffassung vertrat, die Müllentsorgung hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Entscheidung
Schon im vergangenen Jahr (Urteil vom 09.06.2009, Az. Rs.C-480/06) hat die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs festgestellt, dass in der vorliegenden Konstellation die Müllentsorgung nicht ausschreibungspflichtig gewesen sei. Dies vor allem aus folgenden Gründen:
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Alle Kooperationspartner sind öffentlich-rechtliche Aufgabenträger
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Vertragsgegenstand ist die Erledigung einer öffentlichen Aufgabe
>> Kostenerstattung ohne Gewinnmarge
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Keine (indirekte) Begünstigung eines Privaten
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Keine Beteiligung von Privatunternehmen
Besonders bemerkenswert ist der Umstand, dass der EUGH im Rahmen der -interkommunalen Kooperation das Kriterium der „Ausübung der Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle“ (das z.B. bei Inhouse-Vergaben geprüft wird) nicht zur Anwendung bringt.
Fazit: Die Entscheidung des EUGH ermöglicht gerade den Kommunen einer Metropolregion eine vergaberechtsfreie Form der Zusammenarbeit, ohne dass eine Ausschreibung erfolgen muss. Es bieten sich erhebliche Vorteile, die durch ÖPP-Projekte in dieser Form häufig nicht gegeben sind. Dazu gehört die Auslastung eigener Kapazitäten der beteiligten öffentlichen Auftraggeber. Weiter verbleibt die Kompetenz zur Abwicklung der jeweiligen Aufträge bei den öffentlichen Auftraggebern. Nicht zuletzt könnte die Zusammenarbeit verschiedener öffentlicher Auftraggeber auch deswegen wirtschaftlich interessant sein, da sie – im Gegensatz zu ÖPP-Projekten – weniger Insolvenzrisiken ausgesetzt ist. <<
Tobias Wellensiek
t.wellensiek(at)melchers-law(dot)com


