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Presserecht und Medienrecht

Eine unwahre oder tendenziöse Berichterstattung kann das Ansehen und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, seiner Produkte und Dienstleistungen oder seines Unternehmers schwer und nachhaltig schädigen. Unser Fachbereich Presse- und Medienrecht richtet ein Hauptaugenmerk darauf, solche Veröffentlichungen bereits im Vorfeld zu vermeiden oder positiv zu beeinflussen. Zu diesem Zweck koordinieren und führen wir Gespräche und Verhandlungen mit den Medienvertretern, entwerfen Presseerklärungen, redaktionelle Textbeiträge und geben oder gestalten Presse-, Rundfunk- und Fernsehinterviews.

Bei erfolgter kritischer Veröffentlichung/Ausstrahlung vertreten wir die Interessen der Betroffenen über die Anwendung der – meist unzureichenden – presserechtlichen Instrumentarien hinaus. Die bestmögliche Kompensation der Ausgangsberichterstattung wird angestrebt. Hierzu bedienen wir uns vorzugsweise eigens entwickelter und bewährter Verhandlungsstrategien, die eine Anwendung gerichtlicher Schritte als ultima ratio zu vermeiden suchen. Die Strategie des Dialogs mit der Presse respektive den Medien führt nach unseren Erfahrungen in der Regel zu größerem Erfolg und zu einer geringeren Beeinträchtigung des Verhältnisses zwischen Betroffenen und Medienvertretern. Dieser Aspekt ist insbesondere bei nachhaltiger Präsenz – z.B. regionale Tageszeitung am Ort des Unternehmens – wichtig.

Wenn notwendig, sinnvoll und gewünscht, beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Rahmen des klassischen Presserechts bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf/Richtigstellung und Schadensersatz.

Die regelmäßig stattfindenden Seminare zum „strategischen Presserecht“ finden bundesweit große Beachtung.

  • Koordination und Verhandlung mit Medienvertretern
  • „Strategisches Presserecht“ – Vorbereitung auf die Medienkrise und Ziel orientierte, strategische Begleitung nach der Veröffentlichung
  • Presseerklärungen und Interviews mit Presse, Funk und Fernsehen
  • Unterlassung
  • Gegendarstellung
  • Widerruf/Richtigstellung
  • Schadensersatz