MELCHERS LAW Ausgabe 21_September/Oktober 2010
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
erst im Oktober vergangenen Jahres schien die Datenaffäre um die Deutsche Bahn wegen des Screenings von Mitarbeiterdaten ihr Ende gefunden zu haben. Die Bahn akzep-tierte damals ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro, welches die Datenschützer des Landes Berlin verhängt hatten. Nun prüfen die Datenschützer, was mit den erhobenen Mitarbeiterdaten, die bisher in sog. Quarantäneräumen unter Verschluss gehalten wurden, geschehen soll. Dabei werden sich die Datenschützer die Mühe machen und Tausende von Daten sichten. Ein Ende der Affäre ist für das Unternehmen Deutsche Bahn also nicht in Sicht.
Im Zuge dieser Datenaffäre ist auch der Gesetzgeber aktiv geworden. Der neu geschaffene § 32 BDSG regelt den Umgang mit Arbeitnehmerdaten und soll die missbräuchliche Verwendung von Mitarbeiterdaten verhindern, ohne dabei die Compliance-Pflicht des Arbeitgebers unnötig zu erschweren.
Über diese Probleme des neuen Arbeitnehmerdatenschutzes wollen wir Sie am 1.10.2010 bei unserem Seminar zum Arbeitnehmerdatenschutz unterrichten. Bitte beachten Sie den Veranstaltungshinweis am Ende dieser Ausgabe.
Beste Grüße
n.stegemann(at)melchers-law(dot)com


