MELCHERS LAW Ausgabe 11_Januar/Februar 2009
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das Jahr 2009 und wünschen Ihnen für den Verlauf des Jahres alles Gute! Für den Bereich des Steuerstrafrechts zeigt ein Rückblick auf das vergangene Jahr, dass man gespannt sein darf, was das neue Jahr bringt. Noch gut in Erinnerung sind uns die Bilder der Hausdurchsuchung beim ehemaligen Postchef Zumwinkel, welche im Frühjahr 2008 durch die Medien gingen. Die öffentlich gemachte Hausdurchsuchung wurde zur Initialisierung der sogenannten „Liechtensteiner Steueraffäre“, welche das Steuerstrafrecht im letzten Jahr geprägt hat. Der Gesetzgeber reagierte im Jahressteuergesetz 2009, indem er die Verfolgungsverjährungsfristen für zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes noch nicht verjährte Steuerstraftaten auf zehn Jahre verlängerte. Im Dezember 2008 trat dann auch noch der Bundesgerichtshof auf den Plan und legte in einem Grundsatzurteil neue „Tarife“ für Steuerstrafsünder fest, welche sich an der Hinterziehungssumme orientieren.
Selbstverständlich werden wir die weiteren Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung verfolgen und Sie in gewohnter Form über unsere MELCHERS LAW informieren.
Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe wünscht Ihnen
Ihr Dr. Norbert Stegemann


