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Mit einem Adjudikationsverfahren können langwierige und kostenintensive Bauprozesse verhindert werden!

 

Bauprozesse sind meist zeit- und kostenintensiv. Aufgrund der regelmäßig komplexen Sach- und Rechtslage ist ihr Ausgang schwer zu prognostizieren. Die Parteien einer Baurechtsstreitigkeit haben daher, insbesondere während des Bauablaufs, ein erhebliches Interesse an einer zügigen außergerichtlichen Streitbeilegung. Dennoch wird in Deutschland nur ein sehr kleiner Teil der Baurechtsstreitigkeiten durch außergerichtliche Verfahren wie Mediation, Schiedsgerichtbarkeit oder Schiedsgutachten entschieden. Durch das in England praktizierte außergerichtliche Adjudikationsverfahren werden dagegen über 90% der Baurechtsstreitigkeiten endgültig geklärt.

 

Was ist Adjudikation?

Adjudikation ist ein summarisches außergerichtliches Verfahren, welches innerhalb eines fest vorgegebenen Zeitfensters durchgeführt wird. Geleitet wird das Adjudikationsverfahren durch einen neutralen, von den Parteien einvernehmlich beauftragten Dritten (Adjudikator). Dieser verschafft sich Kenntnis über die streiterheblichen Umstände und Tatsachen. Er trifft innerhalb einer bestimmten Frist, soweit die Parteien sich nicht gütlich -einigen, eine vorläufig verbindliche Entscheidung. Endgültig verbindlich wird die Entscheidung erst mit entsprechender Vereinbarung der Parteien oder mit Ablauf einer Einspruchsfrist. In diesen Fällen gilt die Entscheidung des Adjudikators als anerkannt. Konnten die Parteien eine Vereinbarung nicht treffen oder wurde fristgerecht Einspruch eingelegt, ist es ihnen -unbenommen, nach dem Adjudikationsverfahren ein (Schieds-) Gerichtsverfahren einzuleiten.

 

Vor- und Nachteile der Adjudikation?

Die Adjudikation kann innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden (ca. 3 Monate). Das Adjudikationsverfahren ist daher, im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, gerade für Streitigkeiten während des Bauablaufs geeignet. Durch vorläufig bindende Adjudikationsentscheidungen, wie Anordnung zur Zahlung oder von Beschleunigungsmaßnahmen können Verzögerungen des Bauablaufs weitgehend verhindert werden.

 

Der Vorteil der Adjudikation gegenüber der Mediation liegt in der vorläufigen Bin-dungswirkung der Entscheidung. Soweit sich die Parteien bei einer Mediation nicht einigen können, ergeht keine (vorläufige) Entscheidung. In diesem Fall ist der Streitpunkt auch nicht nur vorläufig geregelt, so dass u.a. Leistungs- oder Zahlungseinstellungen drohen. Ein Schiedsgericht entscheidet dagegen endgültig bindend. Bei hohem Streitwert und komplizierten Sach- und Rechtsfragen werden die Parteien aber nicht gewillt sein, eine vor staatlichen Gerichten nicht mehr abänderbare Schiedsgerichtsentscheidung zu akzeptieren. Mit einem Schiedsgutachten lassen sich nur Streitigkeiten über technische Umstände (z.B. Mängel) bindend feststellen. Die Feststellung des Vorliegens eines Mangels führt allerdings vielfach nicht zur Lösung des Streits. Vielmehr sind meistens noch rechtliche Fragen zu klären, bspw. wer für den Mangel die Verantwortung trägt.

 

Ein Nachteil der Adjudikation liegt darin, dass die vorläufig bindende Entscheidung – anders als (Schieds-)Gerichtsurteile – nicht vollstreckbar ist. Allerdings stellt die Nichteinhaltung einer Adjudikationsentscheidung einen Vertragsbruch dar. Der Gläubiger kann daher vertragsrechtliche Ansprüche und Rechte wie Schadensersatz oder Leistungsverweigerung geltend machen.

 

Rechtsgrundlagen der Adjudikation?

Seit einigen Jahren arbeiten mehrere private Fachkreise an der Etablierung eines Adjudikationsverfahrens in Deutschland wobei bereits einige Verfahrensordnun-gen konzipiert wurden (bspw. AO-Bau, abruf-bar unter www.ao-bau.com oder SL-Bau, abrufbar unter www.baurecht-ges.de). Als Adjudikator können sich die Parteien auf jeden neutralen Dritten einigen, der allerdings vertiefte Kenntnisse in der außergerichtlichen Streitbeilegung haben sollte.

 

Fazit: Die Adjudikation dürfte für die Parteien einer baurechtlichen Streitigkeit in den meisten Fällen die interessensgerechteste Vorgehensweise darstellen, welche bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollte. <<

 

Stefan Illies

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